Mehrwertausgleich

Mehrwertausgleich

Der Vollzug beim Kanton hat begonnen. Nun sind die Gemeinden in der Pflicht.

Bund und Kanton verlangen von den Gemeinden, die Landschaft zu schützen und die bauliche Entwicklung innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets zu realisieren. Diese Entwicklung nach Innen stellt Wädenswil vor grosse finanzielle Herausforderungen, denn verdichten bedeutet die Schaffung von effizienteren Verkehrsinfrastrukturen, neuen Kubaturen, Zugang zu lokalen Dienstleistungen und das Gestalten von Erholungsgebieten. Mit den herkömmlichen öffentlichen (Steuer-) Einnahmen und dem Finanzausgleich kann die Stadt diese Aufgabe kaum stemmen. 

Wenn auf einer Wiese oder einer Industriebrache wie bspw. beim Auparc Wohnungen gebaut werden dürfen, steigt der Wert des Grundstücks erheblich an. Im Fall Auparc wurde der Mehrwert mit 20 Mio. beziffert. Mit Inkrafttreten des  Mehrwertausgleichsgesetzes per 1.1.2021 sind die Gemeinden dazu verpflichtet, die Abgabenhöhe in der Bau- und Zonenordnung BZO festzulegen. Der Erlös hilft der Kommune die damit verbundenen hohen Kosten für Planung, Erschliessung und Ausbau von öffentlichen Diensten mitzufinanzieren. Die Gemeinden können den Prozentsatz selber festlegen. Maximal darf er 40% betragen. Das Gesetz unterscheidet zwischen einem kantonalen Mehrwertausgleich, der bei Einzonungen gilt und einem kommunalen Mehrwertausgleich, der bei Auf- und Umzonungen angewendet wird. Die Mehrwertabgabe gilt ab einer Fläche von 2’00m2 und trifft damit grosse Liegenschaften, auf denen auch grosse Gebäude errichtet werden, welche wiederum eine höhere Infrastruktur nach sich ziehen.

Von den 162 zürcherischen Gemeinden haben bereits 40 Gemeinden eine entsprechende Weisung ausgearbeitet, um diese dem Souverän vorzulegen. Über 1/3 der Gemeinden setzten den Abgabesatz bei 40% an, so z. Bsp. Zürich, Winterthur, Uster, Pfäffikon, Dübendorf. Der Gemeinderat ist am 12.7.2021 dem Vorschlag des Stadtrats gefolgt und hat die Abgabe auf 30% festgelegt. Die FDP versuchte im Rat vergeblich auf eine Abgabe von nur 20% hinzuwirken und damit die Last für die Bereitstellung von neuen Infrastrukturen mehrheitlich der öffentlichen Hand zu überlassen. Das ist für die SP unverständlich. Wir vertreten den Standpunkt, dass Gewinne, die durch politische Entscheide entstehen (Ein-, Auf- oder Umzonungen), endlich fair zwischen der Allgemeinheit und den Privaten aufgeteilt werden. Wenn man bedenkt,  dass in den letzten 20 Jahren die Immo-Preise in Wädenswil ohnehin ohne Aufzonungen weit über 100% gestiegen sind (Quelle: W&P), ist es wohl gesellschaftlich vertretbar bei zusätzlichen Aufwertungen mit Kostenfolge für die öffentliche Hand, die Privaten dabei partizipieren zu lassen. 

Die Änderung an der BZO unterliegt dem obligatorischen Referendum, weshalb die StimmbürgerInnen das letzte Wort haben werden. Die SP unterstützt den Kompromiss-Beschluss vom 12.7.2021 für eine Abgabe von 30%.